ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Anwendungs- und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen der BBQ Kitchen GmbH (Firmenbuch des Landesgerichtes Wels FN 553809 a, UID ATU76828738) (in weiterer Folge kurz BK) und ihren Kunden (Käufer, Besteller, Auftraggeber, Interessent, etc.) andererseits und bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Rechtsbeziehungen.
  2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Homepage von BK unter https://www.bbq-kitchen.com Auf Anforderung des Kunden sendet BK die AGB dem Kunden zu.
  3. Die Kunden anerkennen diese AGB mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit BK durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Auftragsbestätigung sowie nochmals durch Entgegennahme der Lieferung auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Vertragsteilen als für sie verbindlich.
  4. Ein, auch nur formularmäßiger, Widerspruch des Kunden – insbesondere in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich unbeachtlich. Allen entgegenstehenden und diesen AGB von BK widersprechenden Bedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  5. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit bzw. Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von BK. Offenbare Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne etc. können von BK jederzeit berichtigt werden.
  6. BK schließt seine Verträge grundsätzlich mit Unternehmen ab. Soweit BK Verträge mit Verbrauchern abschließt, gelten diese AGB ebenfalls, soweit diesen nicht zwingende Bestimmungen des Verbraucherrechts entgegenstehen.

II. Angebot

  1. Angebote von BK sind stets freibleibend und unverbindlich. Beschreibung des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich und gelten nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
  2. BK ist berechtigt, das Auftragsangebot innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Auftrages ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen.
  3. Der Vertrag gilt erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch BK an den Kunden, spätestens jedoch mit Lieferung (ab Werk) oder Meldung der Versandbereitschaft als geschlossen. Sollte der Inhalt der Auftragsbestätigung von der Bestellung abweichen, ist der Kunde verpflichtet binnen einer Woche zu widersprechen, ansonsten der Vertrag entsprechend der Auftragsbestätigung zustande kommt.
  4. Die in Katalogen, Prospekten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen von BK sind nur maßgeblich, wenn diese dem Vertrag ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Bei Abweichungen gelten im Zweifel das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
  5. Alle Angaben in Katalogen, Preislisten und Zeichnungen von BK sowie Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt. Dennoch sind Irrtümer, Konstruktions- und Maßänderungen nicht ausgeschlossen. Für diese wird von BK keine Haftung übernommen.
  6. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind Planungen, Bemusterungen, Materialprüfungen und Kostenvoranschläge unverbindlich und kostenpflichtig. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von mehr als 15% ergeben, wird BK den Kunden unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen von unter 15% kann eine Verständigung unterbleiben.
  7. Pönalevereinbarungen zu Lasten von BK bedürfen der schriftlichen Zustimmung der vertretungsbefugten Personen von BK.
  8. Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Ähnliches stets geistiges Eigentum von BK und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb etc. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Zurverfügungstellung einschließlich das auch nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BK. Derartige Unterlagen sind über Aufforderung von BK, spätestens jedoch bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, an diese zurückzustellen.
  9. Der Kunde hält BK für Verletzungen von Schutzrechten durch Herstellung der Leistungsgegenstände nach seinen Angaben schad- und klaglos.
  10. Dauerschuldverhältnisse gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer und können von BK, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, am Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann BK das Dauerschuldverhältnis jederzeit ohne Entschädigungspflicht fristlos kündigen.
  11. Die Bestimmungen in den §§ 9 und 10 E-Commerce-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung sind nicht anzuwenden.

III. Lieferung

  1. Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung keine Angaben, so gilt EXW INCOTERMS 2020 (ab Werk/Lager) als vereinbart. Mit der Lieferung EXW gelten gelieferte Waren als abgenommen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit Lieferung EXW oder bei Annahmeverzug des Kunden auf diesen über.
  2. Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
    • Datum der Auftragsbestätigung;
    • Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
    • Datum, an dem BK eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
  3. Sofern BK nicht die Versendung übernommen hat, ist für die fristgerechte Lieferung die Anzeige der Versandbereitschaft maßgeblich.
  4. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft durch BK nicht unverzüglich abgerufen wird.
  5. Von BK angegebene Lieferfristen sowie allenfalls vereinbarte Liefertermine sind stets unverbindlich. Im Falle jeder Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist von 4Wochen zu gewähren. BK ist zu Teillieferungen berechtigt.
  6. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob diese in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen der Transporte, höhere Gewalt, behördliche Schließungen, Importstopps, Pandemien etc.
  7. BK ist berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten insbesondere aus folgenden Gründen nicht erfüllen wird: (i) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeiten, den Vertrag zu erfüllen, (ii) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (iii) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder bei der Erfüllung des Vertrages oder der vorangehenden Verträge.
  8. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Lieferungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zudem verzichtet der Kunde auf sämtliche weitere Ansprüche infolge verspäteter Lieferung. Auch Pönaleforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.
  10. Nicht vorgesehene Kosten bei der Lieferung an den Kunden wie z.B. Kosten einer Zwischenlagerung, zusätzliche Transportkosten, etc., gehen zu Lasten des Kunden.
  11. BK Produkte werden in der Regel – als Markenprodukte – mit einem Markenzeichen geliefert. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  12. Bei vereinbarten Lieferungen an den Kunden
    • bestimmt BK die Art des Versandes,
    • ist BK berechtigt, die Ware in Teilsendungen zu liefern,
    • erfolgt die Lieferung ebenerdig oder auf Rampe,
    • stellt der Kunde die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung,
    • gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Kunden als Bestätigung dafür, dass die Ware vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist, und
    • reist die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden (Beschädigung, Zerstörung, Verlust, etc.) und ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die vom Kunden namhaft gemachte Person.

IV. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte ein Kunde dennoch an BK eine Überweisung in einer Fremdwährung tätigen, ist jener Betrag zur Anweisung zu bringen, der dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang entspricht.
  2. Die von BK angegebenen Preise verstehen sich EXW (ab Werk/Lager) INCOTERMS 2020 und - wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anderes vereinbart wird - ohne Montage und einschließlich Verpackung.
  3. Bei Lieferungen gegen Fremdwährungen ist BK in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass BK die Forderung in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren kann.
  4. Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen und/oder Einfuhrdokumenten, welcher Art auch immer, verantwortlich und trägt die Kosten dafür.
  5. Die Preise von BK sind nach dem im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialkosten erstellt. Erhöhen sich diese nachträglich, ist BK berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu verrechnen. Dies gilt auch bei anderen von BK unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
  6. Die endgültige Preisberechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, dass BK den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, Exekution, usw.) einfordern muss. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge.
  7. Einmal eingeräumte Rabatte und Skonti gelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch BK.
  8. Jedenfalls gelten die vereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Angebotslegung durch BK.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen von BK sind im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei datumsmäßig festgestellter Fälligkeit muss der Betrag bereits auf dem seitens BK bekanntgegebenen Konto eingelangt sein. Bei Verbrauchergeschäften reicht der Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag.
  2. Bei Auftragserteilung sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Für den Fall, dass der Kunde vor Fertigung der bestellten Ware vom Vertrag zurücktreten möchte oder es aus sonstigen Gründen, die nicht BK zuzurechnen sind, zur Nichterfüllung kommt, gilt der angezahlte Betrag als zu Gunsten von BK verfallen.
  3. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges ist BK berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österr. Nationalbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu verrechnen.
  4. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital angerechnet.
  5. BK ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls BK jedoch derartige Papiere annimmt, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch den Kunden. Dies wird von BK auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch BK nicht. BK ist jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen.
  6. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten ist BK zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann BK für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  7. Werden BK Umstände bekannt, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben bzw. gefährdet sind, ist BK berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach eigener Wahl zu verlangen.
  8. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel.
  9. Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung nicht nach, ist BK berechtigt, die im Eigentum von BK stehenden Waren zurückzubehalten, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte bzw. Ansprüche von BK, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
  10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von BK nicht anerkannten Gegenforderungen, zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig und wird hiermit jeglichen Aufrechnungen widersprochen.
  11. Alle Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Wünscht der Kunde von der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen des Rechnungstextes, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen.
  12. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen werden von BK nicht anerkannt und sind für BK nicht verbindlich.
  13. BK behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder Lieferung entstandenen Forderungen unabhängig von der Fälligkeit an Dritte abzutreten (z.B. Factoring). Gegenstand der Abtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferung und Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von BK samt allen Nebenrechten und dem vorbehaltenen Eigentum sein. Ebenso behält sich BK das Recht vor, fällige Kaufpreisforderungen an Dritte zu verpfänden.

VI. Annahmeverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von BK zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen anzunehmen.
  2. Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht an, ohne dass BK ein Verschulden trifft, ist BK dennoch berechtigt, die volle Auftragssumme zu verlangen, und der Kunde verpflichtet, diese entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag zu leisten.
  3. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist BK berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder bei BK oder bei einem Dritten einzulagern. Davon unberührt bleiben die Rechte von BK i.S. der §§ 373 ff UGB.
  4. Die Haftung von BK für die Verschlechterung oder den Untergang von bei ihr gelagerter Ware ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  5. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholungsfrist jedenfalls zur Zahlung fällig.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosten, etc.) Eigentum von BK.
  2. Der Kunde darf die im Eigentum von BK stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern und nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes von BK. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, sind ausgeschlossen und machen den Kunden schadenersatzpflichtig.
  3. Der Kunde tritt hiermit zur Sicherung sämtlicher Forderungen von BK aus dem Auftrag alle seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, schon jetzt zur Sicherung und Befriedigung an BK ab und verpflichtet sich, auf Verlangen von BK die Namen der Schuldner sowie die Beträge der Forderungen gegen diese mitzuteilen sowie alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den (Dritt-)Schuldnern die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, sofort mit Entstehen der an BK abgetretenen Forderungen entsprechende Vermerke in seinen Büchern bzw. auch seinen Fakturen anzubringen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, dem Finanzamt gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte anzuzeigen sowie anfallende Rechtsgeschäftsgebühren zu tragen.
  5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt von BK ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so werden sämtliche BK zustehenden Forderungen gegen den Kunden zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort gezahlt, so ist BK berechtigt, die sofortige Herausgabe ihrer Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.
  6. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde. BK ist unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden berechtigt, die wieder in Besitz genommene Ware anderweitig bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten einschließlich der Verwertungskosten wird dem Kunden auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein eventueller Übererlös wird ihm ausgezahlt.
  7. Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt von BK Kenntnis zu geben und BK durch Einschreibbrief von der Pfändung zu benachrichtigen. Etwaige Kosten für die Intervention trägt der Kunde. Rückbehaltungsrechte und Aufrechnungen sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern ist hierfür noch eine gesonderte Erklärung erforderlich.
  8. Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von BK. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware, so erwirbt BK an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von BK gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn Vorbehaltsware mit anderen, BK nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von BK unentgeltlich.

VIII. Reklamationen, Gewährleistungen und Schadenersatz

  1. BK leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung festgelegten Qualität, entspricht.
  2. Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung zur Qualität der Ware keine Angaben, so gilt eine durchschnittliche, normgemäße Qualität. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen wird keine Gewähr geleistet.
  3. Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung und detaillierten Anzeige von Mängeln verpflichtet. Transportschäden sind BK unverzüglich schriftlich zu melden.
  4. Mängelrügen allgemeiner Art müssen innerhalb von acht Kalendertagen ab Lieferdatum, Mängelrügen über Fabrikations- oder Materialfehler spätestens innerhalb eines Monats ab Lieferdatum erhoben werden. Jede spätere Mängelrüge führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes und des Rechtes auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln.
  5. Die Beweislastumkehr der Bestimmung des § 924 ABGB, wonach BK innerhalb der ersten sechs Monate ab Lieferung beweispflichtig ist, wird im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe/Lieferung. Sollte BK zur Behebung eines Mangels verpflichtet sein, beträgt die Gewährleistung für den behobenen Mangel sechs Monate ab Mängelbehebung.
  6. Solange die Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des Fehlenden durch BK möglich ist, ist der Kunde nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von BK berechtigt, die Ware zurück zu senden und vom Vertrag zurückzutreten. Für retournierte Waren hat der Kunde 20% Bearbeitungsgebühr zu tragen. Die beanstandeten Artikel sind auf Kosten des Kunden an BK zur Prüfung einzusenden.
  7. Wenn die Prüfung Fabrikationsfehler oder Materialfehler feststellt, wird nach Ermessen von BK entweder Ersatz geleistet oder eine Gutschrift erstellt. Selbst wenn der Käufer nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, Preisminderung und/oder Wandlung zu begehren, können diese Gewährleistungsbehelfe von BK durch Verbesserung (Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch abgelöst werden. Ausgenommen sind hiervon elektr. Verschleißteile. Für diese wird die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden (wie Gewinnentgang, Produktionsausfall, Ein u. Ausbau, Hebevorrichtungen, Gerüste, etc.), sind ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Kunden.
  8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung, Ummontage oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware.
  9. Der Kunde ist verpflichtet mitgelieferte Produktinformationen und Montagehinweise zu beachten. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise zurückzuführen sind, haftet BK in keinem Fall.
  10. Für Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat BK nicht aufzukommen.
  11. Eine Rücknahme von Sonderangeboten, Sonderkonstruktionen und nicht serienmäßigen Teilen durch BK ist ausgeschlossen.
  12. Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff auf uns gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen.
  13. Die Anfechtung des Vertrages zwischen BK und dem Kunden wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB wird zu Lasten des Kunden ausgeschlossen, soweit es sich bei diesem um einen Unternehmer handelt.
  14. BK ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn BK Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Ausgenommen von dieser Freizeichnung ist die Haftung für Personenschäden. Eine Haftung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden auf Handlungen oder Unterlassung von BK nicht zurechenbaren Personen, insbesondere Arbeiten anderer Professionisten, zurückzuführen ist.
  15. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfalls oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern BK lediglich leichtes Verschulden trifft.
  16. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass BK Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche sind darüber hinaus betraglich mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
  17. Für Schadenersatzansprüche des Kunden, die sich auf die Mangelhaftigkeit der Sache selbst stützen (Ersatzansprüche für Mangelfolgeschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen), wird § 1298 ABGB abbedungen.
  18. Bei jeglichem Verstoß gegen Montage- und/oder Bedienungsanleitungen erlöschen alle Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung und Schadenersatz und ist BK von jeglicher Haftung befreit.

IX. Produkthaftung

  1. Ist der Kunden nicht Endabnehmer sind Regressforderungen des Kunden gegenüber BK im Sinne des § 12 PHG ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Regressberechtigte nachweist, dass der Fehler von BK zu verantworten oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

X. Rücktrittsrecht des Kunden

  1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG, § 3a KSchG und § 11 FAGG zu.
  2. Jeglicher sonstige Rücktritt ist, sofern er nicht auf einem gesetzlichen Anspruch beruht, nur unter besonderen Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung von BK möglich.

XI. Schriftstücke (z.B. Fakturen, Ablehnung des Vertrages etc.)

  1. Schriftstücke, die dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift übersandt werden, gelten in jedem Fall als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat BK eine Änderung schriftlich bekannt gegeben.

XII. Kostenvoranschläge

  1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für die Erstellung von verbindlichen Kostenvoranschlägen hat der Kunde das vereinbarte, jedenfalls aber ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.

XIII. Handelsvertreter, Inkasso

  1. Bei den Kunden von BK handelt es sich um keine Handelsvertreter gemäß dem oder analog zum Handelsvertretergesetz (BGBL. Nr.88/1993 in der jeweils geltenden Fassung). BK betraut die Kunden weder mit der Vermittlung noch mit dem Abschluss von Geschäften, weder im Namen noch auf dessen Rechnung. BK erteilt den Kunden ausdrücklich keine Ermächtigung, Geschäfte im Namen und auf Rechnung von BK zu schließen. Sollte dennoch eine derartige Vereinbarung getroffen werden, ist der Kunde verpflichtet, BK dieses Geschäft unverzüglich anzuzeigen. Zwischen BK und den Kunden bestehen zu Gunsten von BK weder Wettbewerbsverbote, Verbote der Führung von Fremdprodukten, Weisungs- und/oder Kontrollrechte, zwingende Vorschriften für die Preisbildung noch Abnahmeverpflichtungen der Kunden. Die Kunden sind in ihrer geschäftlichen Gestion frei und in den Betrieb von BK nicht eingebunden.
  2. Vertreter von BK sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an BK können daher nur auf die bekannt gegebenen Bankkonten von BK oder an im Firmenbuch eingetragene Organe unserer Gesellschaft geleistet werden, es sei denn, dass sich der Inkassant durch schriftliche Vollmacht der Geschäftsführung von BK auszuweisen vermag. Barzahlungen sind in Geschäftslokalen von BK nur gegen Ausfolgung einer Quittung möglich.

XIV. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, geltendes Recht

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen angewendet wird, ersetzt.
  3. Soweit nicht durch diese AGB gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des ABGB und des UGB.
  4. BK behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen BK und dem Kunden.
  5. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von BK bestätigt werden.
  6. Als Erfüllungsort gilt ausschließlich der Sitz von BK in Marchtrenk als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das sachlich zuständige Gericht in WELS als vereinbart. Es steht BK jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.
  7. Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB sowie aller von BK mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der Erfüllung der in diesen geregelten Rechte und Pflichten ist ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden.

XV. Datenschutz

  1. Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Namen, Adresse, Geburtsdatum) zum Zwecke der Zusendung von Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen per E-Mail von BK verarbeitet werden. Der Kunde stimmt weiters zu, dass seine personenbezogenen Daten von BK zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten sowie der Ergebnisse der Umfragen an Dritte findet nicht statt. Ausdrücklich erklärt sich der Kunde in diesem Zusammenhang auch damit einverstanden, dazu von BK per E-Mail kontaktiert zu werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einer derartigen Nutzung mittels Brief an den Firmensitz von BK, A-4614 Marchtrenk, Welser Straße 33, zu widersprechen. Diese Adresse gilt auch für alle Angelegenheiten hinsichtlich der DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU) ist auf der Homepage von BK https://www.bbq-kitchen.com

Marchtrenk, April 2021